Partnerschaft

Warum sich Unternehmen für die GUK e.V. entscheiden

Die GUK e.V. verfügt über keinen großen Verwaltungsapparat. Das hält die Dienstwege kurz, die Gebühren moderat und die Bearbeitungszeiten knapp.

Als unsegmentierte Kasse mit einem ausgezeichneten Quotenverhältnis innerhalb der Regelungen der KStDV erlaubt sie eine nahezu unbegrenzte Versorgungsmöglichkeit – auch für Gesellschafter-Geschäftsführer und Personen mit hohem Versorgungsbedarf.

Steuerfreiheit

  • Keine Summenbegrenzung bei Arbeitgeberfinanzierung und Entgeltumwandlung – Grenzen ergeben sich allein aus den Prüfkriterien der Finanzverwaltung (Angemessenheit, Wartezeit u.ä.)
  • Zuwendungen und Gebühren des Trägerunternehmens sind in voller Höhe Betriebsausgaben (§ 4d Abs. 1 Nr. 1 c EStG)
  • Kein Ausweis in der Steuer- oder Handelsbilanz – keine Rückstellungen oder Aktivwerte

Sozialabgabenfreiheit

  • Bei Arbeitgeberfinanzierung keine Begrenzung – Zuwendungen in unbegrenzter Höhe
  • Bei Entgeltumwandlung zusätzlich 4% der BBG über die allgemeinen Durchführungswege hinaus (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds)

Vorteile für Leistungsanwärter

  • Einrichtung im ersten oder auch im zweiten Dienstverhältnis möglich
  • Wahl zwischen Kapitalabfindung und lebenslanger monatlicher Altersrente
  • Steuervorteile im Leistungsbezug: Kapitalabfindung nach § 34 EStG (Fünftelungsregelung), Rentenbezug nach § 19 EStG zzgl. Versorgungsfreibetrag und Zuschlag

Vorteile für Trägerunternehmen

  • Vollständige Auslagerung der Verwaltung der Versorgungszusagen
  • Optionales, vollständiges Rentenmanagement durch die GUK e.V.
  • Moderate Kosten durch schlanke Verwaltungswege

Rechtlich selbständige soziale Versorgungseinrichtung

Als eingetragener Verein keine Bindung an einzelne Versicherungsunternehmen – lediglich eine Garantieanforderung an das Versicherungsprodukt.

Kongruente Rückdeckung der Versorgungszusage im Verhältnis 1:1 – Finanzierungslücken sind ausgeschlossen.

Individuelle Leistungspläne, abgestimmt auf Bedarf und das jeweilige Tarifwerk der Rückdeckungsversicherung.